Der Musikschule Weinland Nord liegt die Rechtsform des Vereins zugrunde. Vereinsmitglieder sind die 9 Primar- und 3 Oberstufenschulen in den Gemeinden Benken, Dachsen, Feuerthalen, Flurlingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Rheinau, Trüllikon, Truttikon sowie die Sekundarschule Ossingen im Falle der Oberstufenschüler aus Truttikon.

Die Musikschuldelegierten – im Regelfall Mitglieder der Schulbehörden – vertreten die Interessen der Vereinsmitglieder, insbesondere an der einmal jährlich durchzuführenden GV. An der GV wird unter anderem der Vorstand bestimmt oder bestätigt.

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar und 2 Beisitzern (die männliche Form in der Aufzählung gilt auch für die weibliche). Eines der Vorstandsmitglieder ist die Lehrervertretung. Der Vorstand ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung der Musikschule.

Ihm untersteht die Schulleitung als operative Instanz.

Der Verein bezweckt gemäss den Statuten die Förderung der musikalischen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen im Einzugsgebiet der Gemeinden. In diesem Zusammenhang gewährleistet er

  • das Angebot und die Sicherstellung von subventioniertem, zeitgemässem und in musikpädagogischer Hinsicht qualifiziertem Unterricht
  • die Anstellung von qualifizierten Musiklehrpersonen
  • die Bereitstellung von geeigneten Unterrichtsräumlichkeiten
  • die den zeitgemässen Unterricht ergänzenden zusätzlichen Angebote wie Zusammenspielmöglichkeiten, Workshop-Angebote, Vorspiel- und Konzertmöglichkeiten sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrpersonen.