1. Zweck
    1.1. Die Musikschule Weinland Nord (MSWN) vermittelt einen qualifizierten, professionellen Musikunterricht.
    1.2. Durch den Musikunterricht werden die Musikschüler*innen entsprechend ihren Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnissen gefördert.
    1.3. Angestrebt wird zudem eine intensive Förderung des Zusammenspiels in Gruppen.
  2. Schuljahreseinteilung
    2.1. Grundsätzlich richten sich der Musikunterricht und die Ferien der Musikschule nach den Unterrichtswochen und Ferien der Volksschule am jeweiligen Unterrichtsort. Eine Ausnahme aus organisatorischen Gründen bildet die Einteilungswoche nach den Sommerferien. Sie dient dazu, die Stundenplaneinteilung sowie die Zimmerzuteilung vorzunehmen. Sie ist deshalb im Falle des Instrumental-, Gesangs- und Ensembleunterrichts sowie der Singschule und entsprechenden Fächern unterrichtsfrei. Für Rhythmik und musikalischen Grundkurs gilt diese Ausnahmeregelung nicht; diese Fächer richten sich nach dem Unterricht der Volksschule am jeweiligen Unterrichtsort.
    2.2. Der Semesteranfang und Semesterschluss werden jeweils mit dem Versand der Schulgeldrechnungen bekanntgegeben.
    2.3. Die gesetzlichen Feiertage sind unterrichtsfrei; der Musikunterricht entfällt ersatzlos.
    2.4. Der Brückentag nach Auffahrt (Freitag) gilt als unterrichtsfreier Tag; der Musikunterricht entfällt ersatzlos. Weitere an der Volksschule sich allenfalls ergebende Brückentage (z.B. im Zusammenhang mit dem 1. Mai) gelten an der Musikschule als Unterrichtstage.
  3. Musikunterricht
    3.1. Rhythmik- und Grundschulkurse werden in Gruppen zu 6 bis 12 Kindern unterrichtet.
    3.2. Subventionierten Musikunterricht für Kinder und Jugendliche gibt es ausschliesslich als regelmässig er­teilten Semesterunterricht.
    3.3. Erwachsene sind zum Musikunterricht willkommen. Der Erwachsenenunterricht ist jedoch nicht subventioniert.
    3.4. Für Erwachsene besteht die Möglichkeit des Abo-Unterrichts zur flexiblen, individuellen Lektionsvereinbarung. Sie können jedoch auch vom wöchentlich oder 14-täglich erteilten Musikunterricht Gebrauch machen.
    3.5. Der Instrumental- und Gesangsunterricht erfolgt in der Regel in Einzellektionen von 40 Minuten Dauer.
    3.6. Auf Absprache zwischen Lehrperson und Schüler*in, bzw. Eltern kann auch Gruppenunterricht (in der Regel Zweierunterricht) erteilt werden.
    3.7. Wenn ein Unterrichtsblock von mindestens 4 Lektionen gebildet werden kann, findet der Unterricht nach Möglichkeit am Wohn- oder Schulort der Schüler*innen statt.
  4. Aufnahme neuer Schüler*innen
    4.1. Die Aufnahme neuer Schüler*innen für den regelmässig erteilten Semesterunterricht erfolgt auf Semesterbeginn.
    4.2. Anmeldeschluss ist am 30. Mai, bzw. am 30. November.
    4.3. Der Beginn des Abounterrichts wird individuell vereinbart.
  5. Zuteilung
    5.1. Die Schulleitung teilt die Schüler*innen den Lehrpersonen zu. Wünsche über die Zuteilung zu einer bestimmten Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
    5.2. Unterrichtszeit und -ort werden direkt zwischen Lehrperson und Schüler*in vereinbart.
  6. Absenzen
    6.1. Die Musiklehrperson ist verpflichtet, die Absenzenkontrolle zu führen.
    6.2. Absenzen sind der Lehrperson rechtzeitig zu melden.
    6.3. Fallen Lektionen ohne Verschulden der Lehrperson aus, so wird kein Schulgeld zurückerstattet. Frühzeitig angekündigte Absenzen werden nach Möglichkeit nachgeholt. Kurzfristig (am Unterrichtstag) mitgeteilte oder unabgemeldete Lektionen verfallen ersatzlos.
    6.4. Kann die Schüler*in – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls – das Musikinstrument vor­übergehend nicht spielen, den Unterricht jedoch besuchen (Entsprechendes gilt auch für Gesang), so soll dieser nach Möglichkeit während mindestens 2 Lektionen dennoch durchgeführt werden (Unterrichts­inhalte: Singen, Hörübungen, allgemeine Musiklehre, Formenlehre usw.).
    6.5. Bei längerer Absenz der Schüler*in infolge von Krankheit oder eines Unfalls wird das Schulgeld bei Vorliegen eines Arztzeugnisses ab der dritten ausgefallenen Lektion gutgeschrieben und bei der nächsten Semesterrechnung in Abzug gebracht.
  7. Schulgeld
    7.1. Die Rechnungsstellung für das Semesterschulgeld erfolgt in der 1. Hälfte des Semesters. Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat ab Rechnungsdatum.
    7.2. Bei mehreren Mitgliedern derselben Familie mit Einzelunterricht von mindestens 30 Minuten Dauer
    wöchentlich oder 50 Minuten Zweierunterricht wöchentlich wird ein Familienrabatt gewährt. Rabatt wird ebenfalls bei Mehrfachbelegungen gewährt. Der Rabatt gilt auch für den Unterricht mit einem Zweit­instrument und für Erwachsene. Ausgeschlossen sind bereits vergünstigte Angebote, Ensembles und
    Projekte. Bei Stipendien wird kein Familienrabatt gewährt.
    7.3. Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin oder der Schüler resp. deren gesetzlicher Vertreter zur fristgerechten Bezahlung des geforderten Schulgeldes.
  8. Garantierte Lektionenanzahl
    8.1. Das bezahlte Schulgeld berechtigt zum Bezug von mindestens 18 Unterrichtseinheiten pro Semester für den wöchentlich stattfindenden Instrumental- und Gesangsunterricht und entsprechend von mindestens 9 Unterrichtseinheiten pro Semester für den 14-täglich stattfindenden Instrumental- und Gesangsunterricht.
    8.2. Auf schriftlichen Antrag rückvergütet werden ausgefallene Lektionen, welche durch die Abwesenheit von Musiklehrpersonen verursacht und nicht vor- oder nachgeholt wurden, sofern durch diese Abwesen­heiten weniger als 18 resp. 9 zählbare Unterrichtseinheiten pro Semester erreicht werden. Die Abrechnung kann erst nach Semesterende erfolgen. In der Regel wird die Rückvergütung beim Schulgeld des Folge­semesters in Abzug gebracht. In begründeten Fällen wird der fällige Betrag rückerstattet.
    8.3. Für die Berechnung der zählbaren Lektionen gelten die folgenden Ereignisse als erteilte Lektionen; sie werden bei der Zählung mitgerechnet:
    • kantonale / örtliche Feiertage
    • Unterrichtsausfälle wegen schulischer Anlässe
    • von Schüler*innen abgesagte und nicht nachgeholte Lektionen
    • von Schüler*innen versäumte Lektionen
  9. Austritt
    9.1. Der Austritt aus der Musikschule ist der Schulleitung bis zum 30. Mai, bzw. 30. November schriftlich anzuzeigen.
    9.2. Wer sich nicht fristgerecht abmeldet, gilt für das nächste Semester als angemeldet.
    9.3. Für eine Abmeldung zwischen dem An-/Abmeldetermin und dem Semesterbeginn ist die Schüler*in, resp. deren gesetzlicher Vertreter zahlungspflichtig für das halbe Semesterschulgeld.
    9.4. Bei einem Austritt nach Semesterbeginn schuldet die Schüler*in, resp. deren gesetzlicher Vertreter das ganze Semesterschulgeld.
    9.5. Austritte unter dem Semester sind nur in Ausnahmefällen (Wegzug, Verschlechterung des gesundheit­lichen Zustandes usw.) ohne Kostenfolge für die restliche Zeit des Semesters möglich. Über die Kosten­befreiung entscheidet die Schulleitung.
    9.6. Über ungebührliches Betragen von Schüler*innen, sowie mangelhaften Fleiss erstattet die Lehrperson Bericht an die Schulleitung. In begründeten Fällen behält sich der Vorstand das Recht vor, Schüler*innen vom Unterricht auszuschliessen.
  10. Führung der Musikschule
    10.1. Die Aufgaben der strategischen Musikschulführung und der Aufsicht über die Musikschule obliegen dem Vorstand, der sich zusammensetzt aus Präsident/-in, Vizepräsident/-in, Aktuar/-in, 1 Beisitzer/-in und 1 Musiklehrervertretung.
    10.2. Die Aufgaben der operativen Musikschulführung obliegen der Musikschulleitung und der administrativen Leitung. Für die pädagogischen, musikalischen und organisatorischen Bereiche ist die Schulleitung, für den finanziellen Bereich die Verwaltung zuständig.
    10.3. Für Auskünfte ist das Musikschulsekretariat zuständig.
  11. Gültigkeit
    11.1. Diese Schulordnung ist ab Schuljahr 2020/2021 gültig und ersetzt die Schulordnung von 05.06.2012.
    11.2. Mit der Anmeldung zum Musikunterricht anerkennen die Inhaber der elterlichen Gewalt die bestehende Schulordnung.

Revidiert Dachsen, den 26. März 2020

Für den Musikschulvorstand                                                       Für die Musikschulleitung

Sandro Pfister, Präsident                                                            Fridolin Gallati, Schulleiter