Benken Dachsen Feuerthalen Flurlingen Uhwiesen Marthalen Rheinau Trüllikon Truttikon
Instrumentalunterricht
Erwachsenenangebot
Ensembles / Gruppen
Musiziergruppen f. Kinder
Tarife im Detail Wir gratulieren ...
Schülerkonzerte
Lehrerkonzerte
Instrumentenvorführung
Stufentage
Anmeldung
Abmeldung
Schulordnung
Stipendiengesuch Lehrpersonen
Vorstand
Schulleitung
Sie sind Besucher # 34555
seit 01. Sept. 2008

Schulordnung der Musikschule Weinland Nord

1. Zweck

1.1 Die Musikschule Weinland Nord (MWN) vermittelt einen qualifizierten Musikunterricht.

1.2 Angestrebt wird auch eine intensive Förderung des Zusammenspiels in Gruppen.


2. Aufnahme neuer Schüler

2.1 Das Schuljahr der Musikschule Weinland Nord beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien, das zweite Semester anfangs Februar.

2.2 Die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Semesterbeginn.

2.3 Anmeldetermin ist der 30. Mai bzw. der 30. November.


3. Zuteilung

3.1 Die Schulleitung teilt die Schülerinnen und Schüler den Lehrkräften zu. Wünsche über die Zuteilung zu einer bestimmten Lehrkraft werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

3.2 Unterrichtszeit und -ort werden direkt zwischen Lehrkraft und Schülerin bzw. Schüler vereinbart.


4. Unterricht

4.1 Rhythmik- und Grundschulkurse werden in Gruppen zu 6 – 12 Kindern unterrichtet.

4.2 Der Instrumentalunterricht erfolgt in der Regel in Einzellektionen von 40 Minuten Dauer.

4.3 Im Einverständnis mit der Lehrkraft kann auch Gruppenunterricht (in der Regel zwei SchülerInnen, beim Blockflötenunterricht bis zu vier SchülerInnen) erteilt werden.

4.4 Pro Semester werden 17 bis 20 Lektionen erteilt.

4.5 Die unterrichtsfreie Zeit richtet sich nach den Ferien der Volksschule am jeweiligen Unterrichtsort. Für Truttikon gelten die Ferien der Primarschule Trüllikon. Allfällige wegen Ortsabwesenheit während der Vorsommerferien ausfallende Unterrichtszeit soll nach Möglichkeit kompensiert werden. Der Samstag vor Ferienbeginn gilt nicht als unterrichtsfreier Tag.


5. Absenzen

5.1 Die Musiklehrerin bzw. der Musiklehrer führt die Kontrolle.

5.2 Unvermeidliche Absenzen sind der Lehrkraft rechtzeitig (spätestens am Vorabend) zu melden.

5.3 Fallen Lektionen ohne Verschulden der Lehrkraft aus, so wird kein Schulgeld zurückerstattet.

5.4 Für Lektionen, die wegen Abwesenheit der Lehrkraft nicht erteilt werden können, wird 1/19 des Semesterschulgeldes gutgeschrieben und bei der nächsten Semesterrechnung abgezogen.

5.5 Bei längerer Krankheit der Schülerin oder des Schülers kann das Schulgeld bei Vorliegen eines Arztzeugnisses ab der dritten ausgefallenen Lektion gutgeschrieben und bei der nächsten Semesterrechnung abgezogen werden.


6. Schulgeld

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt durch einen Einzahlungsschein, der im Laufe des Semesters zugeschickt wird. Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat.

6.2 Bei mehreren Mitgliedern derselben Familie mit Einzelunterricht oder 50 Min. Zweierunterricht wird ein Familienrabatt gewährt.


7. Austritt

7.1 Der Austritt aus der Musikschule ist der Schulleitung bis zum 30. Mai bzw. 30. November schriftlich anzuzeigen.

7.2 Wer sich nicht fristgerecht abmeldet, gilt für das nächste Semester als angemeldet.

7.3 Austritte während eines Semesters sind nur ausnahmsweise möglich (z.B. Wegzug).

7.4 Über ungebührliches Betragen von Schülern sowie mangelhaften Fleiss erstattet die Lehrkraft Bericht an die Schulleitung. In begründeten Fällen behält sich der Vorstand das Recht vor, Schülerinnen und Schülerauszuschliessen.


8. Führung

8.1 Die Führung der Musikschule obliegt dem Vorstand, der sich zusammensetzt aus PräsidentIn, VizepräsidentIn, AktuarIn und vier BeisitzerInnen.

8.2 Für finanzielle Fragen ist die Verwaltung, für organisatorische und musikalische Fragen die Schulleitung zuständig.


9. Gültigkeit

9.1 Diese Schulordnung ist ab September 2000 gültig und ersetzt die Schulordnung der Jugendmusikschule Marthalen-Uhwiesen vom Januar 1991.

9.2 Mit der Anmeldung anerkennen die Inhaber der elterlichen Gewalt die bestehende Schulordnung.

September 2002

© 2008 - 2010 | Design & Webhosting Swoop-Records GmbH