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Jubiläum 35 Jahre MSWN
Musikschule Weinland Nord feiert Jubiläum mit Veranstaltungszyklus
Die Musikschule Weinland Nord kann in diesem Schuljahr ihr 35-jähriges Bestehen feiern. Um die Bevölkerung ihres gesamten Einzugsgebietes daran teilhaben zu lassen, werden zwischen Februar und Juni 2010 dezentral sechs musikalische Anlässe verschiedenster Art stattfinden.
Vielversprechend klingen bereits die Titel dieser Jubiläumsveranstaltungen: "Tierische Geschichten" heisst die eine, "Musikalischer Dorfrundgang" eine andere - originell sind sie allesamt. Ebenfalls allen gemeinsam ist, dass sie von Mitwirkenden aus der Musikschule gestaltet und ausgeführt werden. Ein weiteres, verbindendes Element - quasi der "musikalische Stafettenstab" - ist die von einem Konzertort zum nächstfolgenden weitergereichte, buntbemalte Klarinette
Die Musikschule Weinland Nord wurde 1974 unter dem Namen "Jugendmusikschule Marthalen Uhwiesen" zur besseren Musikvermittlung an die Bevölkerung des nördlichen Weinlands gegründet.Die Institution entsprach offenbar einem grossen Bedürfnis: Heute unterrichten an der Musikschule 40 Musiklehrpersonen etwas mehr als 500 Schülerinnen und Schüler. Ihr Angebot reicht vom musikalischen Grundkurs an den Volksschulen über den Frühinstrumentalunterricht für Kinder ab 5 Jahren bis zum Instrumentalunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Für alle Alterskategorien werden auch Workshops angeboten. Die stilistische Bandbreite, die im Unterricht vermittelt und erarbeitet wird, ist gross: Neben Musikstücken aus dem klassischen Bereich gehören auch Songs aus Pop und Rock oder aus dem Jazz zum Repertoire.
Auch wenn sich in der Zwischenzeit vieles verändert hat, ist das Ziel nach wie vor dasselbe geblieben: Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus allen Bevölkerungsschichten zu erschwinglichen Preisen Musikunterricht auf professioneller Basis anzubieten. Grundlage der heutigen Unterrichtstätigkeit bildet die Zürcher Musikschulverordnung, welche vom Regierungsrat erlassen und auf den August 1998 in Kraft gesetzt worden ist. Darin wird verbindlich festgelegt, dass das den Eltern von Kindern und Jugendlichen verrechnete Schulgeld die Hälfte der effektiven Kosten für den Musikunterricht nicht überschreiten darf und der Restbetrag von schülerbezogenen Subventionen durch die Gemeinden (ca 45%) und den Kanton (ca. 5%) finanziert werden muss.
Mehr zu den Jubiläumsveranstaltungen erfahren Sie auf der Homepage unter "Jubiläumskonzerte". Notieren Sie sich heute schon die Termine in Ihrer Agenda und besuchen Sie die Veranstaltungen - erleben Sie Ihre regionale Musikschule in ihrer Vielfalt mit!
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